AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der sightseekerMEDIEN GmbH für Auftragsproduktionen von Videoproduktionen

A. Vertragsgegenstand und geltende Bestimmungen

(1) Die sightseekerMEDIEN GmbH, Große Ulrichstraße 19-21, 06108 Halle („sightseekerMEDIEN“) produziert für Auftraggeber („Kunden“) hochwertigen Bewegtbildpräsentationen in Form von Videoproduktionen und Animationen für Unternehmen, Institutionen u.ä. („Filme“). Ferner werden ergänzende Dienstleistungen für Nachbearbeitung und Distribution dieser Filme erbracht. Diese Filme sind Gegenstand der nachfolgenden vertraglichen Regelungen mit dem Kunden.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen sightseekerMEDIEN und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Bestimmungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Form. sightseekerMEDIEN widerspricht hiermit ausdrücklich der auch nur ergänzenden Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.

B. Auftragsproduktionen

§ 1 Leistungsumfang
(1) sightseekerMEDIEN bietet die von ihr hergestellten Filme zu den in der Auftragsbestätigung bzw. einem etwaigem verbindlichen Angebot genannten Preisen an.

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten, dem Leistungszeitraum sowie sonstiger Leistungsspezifika sämtliche Bestimmungen dieser AGB.

§ 2 Durchführung der Produktion
(1) Bei Annahme eines Auftrags produziert sightseekerMEDIEN als Filmhersteller in eigener wirtschaftlicher Verantwortung zu dem nach § 1 geltenden Festpreis.

(2) Dabei obliegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sightseekerMEDIEN bis hin zum fertigen Produkt in eigener Verantwortung sämtliche künstlerisch-organisatorischen Tätigkeiten wie die Lieferung eines Konzepts/Drehbuchs (auch in standardisierter Form), Drehvorbereitung, Stellung des künstlerischen und technischen Personals, Auswahl des geeigneten Drehorts, Miete von Atelierräumen, Stellung von technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Kameras, Film- und Verbrauchsmaterial) und Requisiten, Beschaffung von Dreherlaubnissen, Durchführung der Dreharbeiten einschließlich etwaiger Interviews, Redaktion, Schnitt, Farbkorrektur und DVD-Programmierung und ähnliches.

(3) sightseekerMEDIEN stimmt sich hierbei jeweils eng mit dem Kunden ab, hat aber unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftrags das Letztentscheidungsrecht.

§ 3 Nutzungsrechte
(1) Sollen bei der Produktion Gegenstände abgebildet oder vorbestehende Werke verwendet werden, an denen Rechte Dritter oder des Kunden, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte bzw. entsprechende Nutzungsrechte bestehen, weist der Kunde sightseekerMEDIEN darauf von sich aus vor Vertragsabschluss ausdrücklich hin. Dabei benennt er sightseekerMEDIEN in Textform den Umfang dieser Rechte sowie Rechtsgrund und Umfang seiner Rechtsmacht, darüber zu verfügen.

(2) Der Kunde sichert zu, im Umfang der Erklärung nach Abs. 1 zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte nach Abs. 3 befugt zu sein. Er garantiert und steht dafür ein, dass entgegenstehende Rechte Dritter, insbesondere von etwaigen Mitwirkenden bei der Herstellung des Films oder Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, nicht bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keine Erklärung nach Abs. 1 abgibt.

(3) Sofern Rechte Dritter oder des Kunden bestehen, räumt dieser – soweit seine Rechtsmacht reicht – sightseekerMEDIEN mit Vertragsabschluss im Rahmen eines Buy-Outs das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Produktion in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten filmisch zu verwerten. Dazu werden sightseekerMEDIEN insbesondere die folgenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeräumt:

a) Die Theaterrechte (Kino-/Vorführungsrecht),
d.h. das Recht, den Film durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems, der verwendeten Bild-/Tonträger und der Art und Weise der Zulieferung der vorzuführenden Signale. Die Theaterrechte beziehen sich insbesondere auf alle Film- und Schmalfilmformate (z.B. 70, 35, 16, 8 mm), analoge und digitale (Video-) Systeme sowie die Fernübertragung des Vorführsignals und umfassen die gewerbliche und nicht gewerbliche Filmvorführung. Eingeschlossen ist in das Recht, den Film auf Messen, Verkaufsausstellungen, Festivals u.ä. Veranstaltungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

b) Die Videogrammrechte,
d.h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe etc.) des Films auf Bild-/Tonträgern aller Art (Videogramme) zum Zwecke der nicht-öffentlichen Wiedergabe. Dieses Recht umfasst sämtliche audiovisuellen Systeme wie Schmalfilme, Schmalfilmkassetten, Videokassetten, Videobänder, Videoplatten aller Art unabhängig von der technischen Ausgestaltung des einzelnen Systems (z.B. CD-Video, CD-Rom, CD-I, DVD, HD-DVD, Blu-Ray sowie alle sonstigen CD-Formate, Disketten, Chips etc.) einschließlich jeder anderen technischen Art der Bild-/Ton-Speicherung oder –wiedergabe (digital oder analog, mit oder ohne zusätzlichem Schlüssel, mit oder ohne Zwischenspeicherung etc.). Eingeschlossen ist das Recht, den Film einem begrenzten Empfängerkreis (Closed-circuit-video, z.B. Krankenhäuser, Hotels, Flugzeuge, Schiffe, Bahnen) oder einem bestimmten oder unbestimmten Personenkreis auf Abruf zugänglich zu machen (z.B. Intranet, Video-on-demand).

c) Das Senderecht,
d.h. das Recht, den Film durch Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk, Herzschwellen, Laser, Mikrowellen o.ä. technische Einrichtungen (digital oder analog) ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit beliebig häufig zugänglich zu machen. Dies gilt für beliebig viele Ausstrahlungen, für alle möglichen Sendeverfahren (z.B. terrestrische Sender, Kabelsendung, Kabelweitersendung, Satellitenfernsehen unter Einschluss von Direktsatelliten, Abruf-Fernsehen) und unabhängig davon, in welcher Form die jeweilige Sendeanstalt betrieben wird (öffentliches oder privates, kommerzielles oder nicht-kommerzielles Fernsehen) oder wie das Rechtsverhältnis zum Empfänger der Sendung gestaltet ist (mit oder ohne Zahlung eines Entgelts, Free-TV, Pay-TV, Pay-per-view, Near-video-on-demand, Video-on-demand etc.). Eingeschlossen sind das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen (z.B. Wiedergabe über Fernseher in Hotelhallen, in Flughäfen etc.).

d) Das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übermittlungsrecht,
den Film im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern – zu vervielfältigen oder zu verbreiten, ihn zu archivieren, in Datenbanken einzustellen und Dritten oder der Öffentlichkeit in körperlicher oder unkörperlicher Form zu übermitteln oder für diese bereitzustellen. Eingeschlossen ist das Recht, den Film in Verbindung mit anderen gesammelt zu verwerten.

e) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
d.h. das Recht, den Film einzelnen oder mehreren Mitgliedern der Öffentlichkeit zum Download in jeder technischen Form, über IP-TV, Download-to-own, Streaming oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

f) Das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht,
d.h. das Recht, den Film unter Wahrung der gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte des Nutzers zu kürzen, zu teilen, im Rahmen der medienrechtlichen Vorgaben für Werbung zu unterbrechen, im Umfeld des Films Werbung zu schalten, diesen neben Werbung gleichzeitig zu zeigen (z.B. durch Split-Screen), die Laufzeit anzupassen, den Titel neu festzusetzen, die Musik auszutauschen, den Film in allen Sprachen zu synchronisieren, untertitelte oder voice-over-Fassungen herzustellen oder den Film in sonstiger Weise – insbesondere auf Anforderungen einer Sendeanstalt – zu bearbeiten sowie diese so bearbeiteten oder synchronisierten Fassungen nach Maßgabe der in diesem Vertrag SightseekerMEDIEN eingeräumten Nutzungsrechte auszuwerten.

g) Das Recht zur Werbung und (Teil-)Auswertung,
d.h. die Befugnis, Ausschnitte aus dem Film im Rahmen anderer Produktionen oder zu Zwecken der Werbung für den Film (z.B. Sendung oder Vorführung in Programmvorschauen, Teilverwertung, Teil-in-Werbung) oder auch der Eigenwerbung (z.B. durch Verwendung als Imagefilm , im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen etc.) auszuwerten. Eingeschlossen ist das Recht, in branchenüblicher Weise auch in anderer Form (z.B. im Fernsehen, im Kino oder in Druckschriften) für den Film zu werben.

h) Das Drucknebenrecht,
d.h. das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Inhaltsdarstellungen und sonstiger kurzer Druckwerke mit einer länger von bis zu 7500 Worten sowie von sonstigen Werbeschriften im üblichen Umfang zum Zwecke der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Herstellung und Auswertung des Films in Presse, Rundfunk, Programmheften und dergleichen. Dies umfasst insbesondere auch Inhaltsdarstellungen in Video- und Kabeltext.

i) Das Tonträgerrecht,
d.h. das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Schallplatten, Bandkassetten, CDs oder sonstigen analogen oder digitalen Tonträgern, die unter Verwendung auch des gesprochenen Soundtracks des Films oder des dem Film zugrunde liegenden Drehbuches gestaltet werden sowie das Recht, derartige Tonträger durch Funk zu senden.

j) Das Recht zur Auswertung des Films in interaktiven Formen,
d.h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films auf Bild-/Tonträgern, die zur interaktiven Nutzung, d.h. zur individuellen Bearbeitung, Kürzung, Verfremdung, Umgestaltung und sonstigen Veränderungen des Films bzw. dessen einzelner Bild- und/oder Tonbestandteile (jedenfalls durch Verbindung mit anderen Werken) durch den jeweiligen Nutzer bestimmt sind, sowie zur Sendung und sonstigen Zugänglichmachung entsprechender interaktiv gestalteter Fassungen des Films.

k) unbekannte Nutzungsarten,
Der Kunde ist sich bewusst, dass einzelne der von den vorstehenden Rechtseinräumungen umfassten Nutzungsarten in ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Bedeutung möglicherweise noch nicht vollständig eingeschätzt werden können. Da sightseekerMEDIEN darauf angewiesen ist, den Film auch in anderen Nutzungsarten, die heute nur technisch bekannt sein mögen, auszuwerten, erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass sightseekerMEDIEN Nutzungsrechte auch an solchen heute nur technisch bekannten Nutzungsarten eingeräumt erhält.

(4) sightseekerMEDIEN räumt dem Kunden seinerseits unentgeltlich ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Film für den unmittelbar eigenen Bedarf des Kunden zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes oder von Ausschnitten daraus, auch in Form von Stand- bzw. Lichtbildern, in gedrucktem Werbematerial, auf Datenträgern wie CD oder DVD sowie online unter dem eigenen Internetauftritt des Kunden zur Werbung für sich selbst bzw. für das eigene Unternehmen, z.B. durch Vorführung auf Messen, Präsentationen, Firmenveranstaltungen, Jobbörsen, Verkaufsausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, ein.

(5) Die Rechteeinräumung nach Abs. 4 erfolgt erst mit vollständigem Eingang der fälligen Vergütung bei sightseekerMEDIEN.

(6) Eine Pflicht zur Verwertung des Films besteht weder für den Kunden noch für sightseekerMEDIEN.

§ 4 Vertragsschluss und -durchführung
(1) Ein Vertrag zur Filmherstellung kommt zu den Bedingungen dieser AGB wie folgt zustande:

a) Angebot durch sightseekerMEDIEN: Angebote von sightseekerMEDIEN sind grundsätzlich unverbindlich. Unterbreitet sightseekerMEDIEN dem Kunden ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, kommt ein Vertrag durch Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei sightseekerMEDIEN in Textform (z.B. Brief, Telefax oder Email) innerhalb der von sightseekerMEDIEN genannten Annahmefrist zustande. Eine modifizierte Annahme gilt als neues Angebot des Kunden.

b) Angebot durch den Kunden: Ein Angebot des Kunden führt dann zum Vertragsschluss, wenn diesem eine Auftragsbestätigung von sightseekerMEDIEN in Textform zugeht.

(2) sightseekerMEDIEN benennt dem Kunden in der Auftragsbestätigung bzw. einem dieser ggfs. vorausgegangenen verbindlichen Angebot einen Fertigstellungstermin. Lieferzeiten oder Termine sind jedoch keine Fixtermine. Können sie aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von sightseekerMEDIEN liegen, nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegenüber sightseekerMEDIEN keinerlei Ersatzansprüche.

(3) Für eine Kündigung durch den Kunden bis zur Fertigstellung der Produktion gilt § 649 BGB. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(4) Nach Fertigstellung der Produktion übergibt sightseekerMEDIEN eine mit eine mit Wasserzeichen gekennzeichnete Kopie des Films zur Abnahme (in der Regel als digitaler Download) an den Kunden. Vom Kunden gewünschte Versendungen (z.B. als DVD) erfolgen auf dessen Kosten und Gefahr. Er trägt ab Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. der Verschlechterung. Das Original-Filmmaterial verbleibt im Besitz und im Eigentum von sightseekerMEDIEN.Nutzungsrechte daran können durch den Kunden gesondert erworben werden.

(5) Technische Mängelrügen und Beanstandungen des Kunden müssen sightseekerMEDIEN unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Entgegennahme der Filmkopie, in Textform angezeigt werden. sightseekerMEDIEN hat bei begründeten Beanstandungen das Recht und die Pflicht, bis zu zwei Nachbesserungsversuche zur Mängelbeseitigung durchzuführen. Ist der Mangel danach nicht beseitigt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die sightseekerMEDIEN vom Kunden eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben in diesem Fall bei sightseekerMEDIEN.

(6) Hat der Kunde den Film abgenommen, erhält er nach seiner Freigabe und vollständigem Eingang des Produktionshonorars und etwaiger weiterer vereinbarter Vergütungen eine Kopie des Films in der oder den in der Auftragsbetsätigung beschriebenen Form(en), also z.B. als Downloadlink oder auf DVD/Blu-Ray-Disk.

(7) Freigaben/Korrekturen seitens des Kunden sollen binnen fünf Werktagen erfolgen. Ist dies in Ausnahmefällen einmal nicht möglich, übermittelt der Kunde einen konkreten Alternativtermin, bis zu dem die Rückmeldung erfolgt. Bekommen sightseekerMEDIEN auf Vorschläge oder Freigabeersuchen keinerlei Rückmeldung binnen fünf Werktagen, gilt der von sightseekerMEDIEN gemachte Vorschlag als angenommen. Etwaige spätere Korrekturen sind dann nur in Form ergänzender Aufträge möglich. Bekommt sightseekerMEDIEN auf Vorschläge oder Freigabeersuchen keinerlei Rückmeldung binnen zehn Werktagen, gilt die Gesamtleistung als erbracht und damit wird das vereinbarte Gesamthonorar zu diesem Zeitpunkt fällig.

C. Sonstiges

§ 1 Zahlungsbedingungen
(1) Forderungen von sightseekerMEDIEN sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Bei Zahlungsverzug ist sightseekerMEDIEN berechtig, weitere Arbeiten an dem Film bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung einzustellen

(3) Der Kunde darf sightseekerMEDIEN gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 2 Unterstützungspflicht; Freistellung; Haftungsbeschränkung
(1) Der Kunde und sightseekerMEDIEN werden einander bei etwaiger gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte im größtmöglichen Umfang unterstützen, notwendige Auskünfte erteilen sowie erforderliche oder zweckmäßige Dokumente, Korrespondenzen und sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen. Entsprechendes gilt im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme des Kunden oder von sightseekerMEDIEN durch Dritte.

(2) Soweit der Kunde entgegen seiner Erklärung nicht zur Einräumung von Rechten befugt war oder entgegenstehende Rechte Dritter bestanden, stellt er sightseekerMEDIEN von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen sightseekerMEDIEN wegen einer dadurch verursachten Verletzung ihrer Rechte geltend machen, frei und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung, soweit sie angemessen sind. Die Geltendmachung weitergehender Rechte oder Ansprüche gegenüber dem Kunden durch sightseekerMEDIEN bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(3) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet sightseekerMEDIEN nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 3 Schlussbestimmungen
(1) Etwaige Abweichungen von den vorstehenden Regelungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Erklärungen in Textform gelten als wirksam, sofern Eingang und Inhalt der Erklärungen gegenseitig in Textform bestätigt wurden.

(2) Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll in diesem Fall durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die in ihrem Regelungsgehalt dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung im Hinblick auf die Zwecke des Vertrages möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend für Vertragslücken.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Halle/Saale.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Stand/gültig ab: 01.Juli 2010



Sofort-Beratung:


Videos verkaufen. Wir sagen Ihnen wie und setzen’s für Sie um – in hoher Qualität mit der Erfahrung aus über 6500 Produktionen, von ein paar hundert Euro bis zu sechsstelligen Etats, als Einzelproduktion oder Tausenderstaffel, und sichern die Verbreitung Ihrer Videos im Internet.

Rufen Sie an: 0800-webvideo

Anfragen und 10% Preisvorteil sichern!*


Name:
Firma:
E-Mail:
Phone:
Nachricht:

  *Sichern Sie sich Ihr Aktionsangebot mit 10% Preisnachlass - bei Aufträgen bis zum 14.08.2010!

sightseekerMEDIEN: Ihre Videomarketing-Experten:

  • Umfangreiche Erfahrungen aus über 6500 Videoproduktionen
  • Hohe Qualität zu günstigen Produktionskosten
  • Über 80 Videoproducer in Deutschland
  • Videoproduktion und qualifizierte Videoverbreitung aus einer Hand
  • Wir machen Festpreis- und Staffelangebote
  • Wir übertragen alle Nutzungsrechte keine Knebelverträge

Neuste Produktionen

ML Onlinekreditfabrik
ML Onlinekreditfabrik

Das sind und das sagen unsere Kunden:

computermiete.de GEOSOFT J. Wagner GmbH

" Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und die professionelle Abwicklung. Gerne komme ich wieder auf Sie zu wenn wir ein neues Filmprojekt haben sollten. "

computermiete.de GEOSOFT J. Wagner GmbH

Aktuell bei sightseekerMEDIEN:


[Beitrag vom 21.07.2010]

Neues Whitepaper „Kosten einer Videoproduktion“


Hilfreich für Videonovizen und alte Produktionshasen

Neues Whitepaper „Kosten einer Videoproduktion“
[Beitrag vom 21.07.2010]

3. Tipp für ein perfekte Onlinevideo


Welchen Service soll Ihr Video bieten?

3. Tipp für ein perfekte Onlinevideo
[Beitrag vom 19.07.2010]

Videositemap: Google gibt offizielle Empfehlungen


Machen Sie Suchmaschinen auf Ihre Videos aufmerksam!

werfen Sie doch einen Blick auf:
sightseekerMedien auf sightseekerMedien auf Youtube

Wussten Sie schon?

23.000 Videos pro Sekunde…
…werden bei YouTube angesehen, täglich rund 2,2 Milliarden!